Automatische Vertragsverlängerung bei Parship unzulässig
Das Erinnerungsmail muss einen deutlichen Hinweis auf den Ablauf der Kündigungsfrist enthalten Wien/Hamburg – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstrittenes Urteil gegen den Online-Partnervermittler Parship bestätigt: Ein "nichtssagendes E-Mail" sei kein ausreichender Hinweis auf den Ablauf der Kündigungsfrist und eine automatische Vertragsverlängerung. Die außerordentliche Revision der PE Digital GmbH wurde zurückgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig. (weiterlesen)